Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Stadt Ahrensburg
- Der Bürgermeister -
02. November 2020
Amtliche Bekanntmachung
Widmung von Gemeindestraßen in Ahrensburg
Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein Seite 631) in der zurzeit geltenden Fassung und des Beschlusses der Ahrensburger Stadtverordnetenversammlung vom 26.10.2020 werden folgende Flächen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. An der Strusbek (Verlängerung) als „Gemeindestraße“ (Ortsstraßen) im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG
2. Quartiersplatz im Erlenhof-Süd als „sonstige öffentliche Straße“ (Platz) im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG mit den Parkplatzflächen (P) und der Fußgängern vorbehaltenen Multifunktionsfläche (F)
Die genaue Lage dieser Flächen entnehmen Sie bitte den beigefügten Lageplänen.
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Stadt Ahrensburg, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg, Widerspruch erhoben werden.
Ahrensburg, 02.11.2020
gez. Michael Sarach
Bürgermeister
Anlagen