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Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Nr. 99088003034001

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Grundschule fordert Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes Kind in der Grundschule anzumelden.
  • Sie erhalten einen Termin für die Anmeldung in Grundschule.
  • Sie erhalten einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung.
  • Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung wird direkt an die Schule weitergeleitet.

An wen muss ich mich wenden?

Grundschule in Ihrem Schuleinzugsbezirk

Voraussetzungen

  • Vor der Aufnahme in die Schule sind Sie verpflichtet, Ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen.
  • Die Untersuchung wird vom zuständigen Gesundheitsamt initiiert. Sie erhalten dazu eine Einladung.
  • Ihr Kind wird bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis zur Identitätsfeststellung
  • Gegebenenfalls Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Kopie des Personalausweises des oder der Erziehungsberechtigten, der oder die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldefristen Finden Sie im Anschreiben der Schule.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

06.11.2023
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