Fördermittel für Privatpersonen von der Stadt Ahrensburg
Die Gelder aus dem Fördermitteltopf der Stadt Ahrensburg zur Förderung privater Energieerzeugungsanlagen sind ausgeschöpft.
In den zwölf Wochen von Mitte September bis Mitte Dezember 2022 gingen so viele Anträge ein, wie in den 2 Jahren davor insgesamt. Auch die für 2023 vorgesehenen Fördermittel wurden bereits für eingegangene Anträge reserviert.
Für Antragsteller auf deren Anträge eine positive Eingangsbestätigung erfolgte, wurden Mittel aus dem Fördertopf reserviert. Diese Antragsteller müssen spätestens zum 31.12.2023 für ihre Anlagen die Schlussrechnungen und Nachweise der Inbetriebnahme dem Fachdienst Grünflächen und Klimaschutz vorlegen, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen.
Anträge, für die diese Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt. An ihre Stelle rücken Anträge aus einer Nachrückliste, in die noch Anträge bis zum 31.12.2022 aufgenommen werden.